Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6306
OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05 (https://dejure.org/2006,6306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2006 - 26 U 36/05 (https://dejure.org/2006,6306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 26 U 36/05 (https://dejure.org/2006,6306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB
    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages; Aufklärungspflichten bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5; ; BGB § 398

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 229 § 5; BGB § 398
    Auskunftsvertrag zwischen Anleger und Anlagevermittler und Aufklärungspflicht bei Beteiligungen an einer KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen Anleger und Anlagevermittler; Umfang der Aufklärungspflichten bei Beteiligung an einer KG; Umfang der Informationspflichten des Anlagevermittlers über das Anlageobjekte gegenüber dem Anleger; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2006, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Eine persönliche vertraglich begründete Haftung des Vertreters kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (vgl. nur BGH, NJW-RR 2005, 1137 - st. Rspr.).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77

    Zulässigkeit vertragsändernder Mehrheitsbeschlüsse in einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Zu den anerkannten wichtigen Gründen in diesem Zusammenhang zählt auch der Fall der Umstruktuierung der KG (vgl. BGHZ 71, 53, 61 - Auswechselung des Komplementärs; Änderung des Unternehmensgegenstandes).
  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 278/95

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage für unrichtige Auskünfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98

    Pflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73

    Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Das Austrittrecht ist an keine Frist gebunden, vielmehr ist der Kommanditist mit Zugang der Erklärung bei den übrigen Gesellschaftern bzw. den vertretungsberechtigten Gesellschaftern aus der KG ausgeschieden (vgl. BGH, NJW 1975, 1700; 1976, 894; OLG Celle, ZIP 1999, 1129).
  • BGH, 09.02.1976 - II ZR 65/75

    Fehlerhafter Beitritt in eine Kommanditgesellschaft - Wirksamkeit der Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Das Austrittrecht ist an keine Frist gebunden, vielmehr ist der Kommanditist mit Zugang der Erklärung bei den übrigen Gesellschaftern bzw. den vertretungsberechtigten Gesellschaftern aus der KG ausgeschieden (vgl. BGH, NJW 1975, 1700; 1976, 894; OLG Celle, ZIP 1999, 1129).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97

    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05
    Dabei spielt es für das Zustandekommen des Vertrages keine Rolle, wer den Kontakt zum anderen aufgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; 2000, 998; OLG Köln, MDR 2000, 99; OLG Frankfurt, ZIP 1998, 1713; BGH, NJW 1998, 448).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGR 2006, 780, 782) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. August 2005 (17 U 7/05 - juris Rn. 112 f = OLGR 2005, 886 ff insoweit dort nicht abgedruckt), die sich gleichfalls mit Hinweispflichten gegenüber Anlageinteressenten im Zusammenhang mit der Handelbarkeit solcher Kommanditanteile befassen, sind insoweit nicht eindeutig, da sie nicht ganz vergleichbare Sachverhalte betreffen.
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

    Aufgrund dieses Auskunftsvertrags ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

    Auch ein Anlagevermittler ist zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Auch ein Anlagevermittler ist zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11

    Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer

    Aufgrund dieses Auskunftsvertrags ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, WM 2009, 739; NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Aufgrund dieses Auskunftsvertrags ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, WM 2009, 739; NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

    Selbst bei bloßer Anlagevermittlung wäre jedenfalls zwischen der Klägerin und der R. P. GmbH ein stillschweigend geschlossener Auskunftsvertrag zustandegekommen, aufgrund dessen die Vermittlerin inhaltlich zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet war, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1120; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 780).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2007 - 15 O 242/06

    Anforderungen an das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen aus culpa in

    Dass sich die KG unter ganz besonderen Umständen in eine oHG/GbR umwandeln kann, ist kein Umstand, über den die Beklagte aufklären musste, da eine nachhaltige Gefahr für den Kommanditisten und seine Haftung hiermit nicht verbunden ist (OLG Frankfurt OLGR 2006, 780 ff.), zumal den Anlegern für diesen extrem seltenen Fall ein Austrittsrecht aus wichtigem Grund zustehen dürfte (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2006, 780 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht